Brennereiart 1: die Abfindungsbrennerei
Was ist eine Abfindungsbrennerei? Im Grunde ist dies genauso eine Destillerie wie eine Verschlussbrennerei, aber das Produktionsverfahren steht nicht unter zollamtlichem Verschluss. Das bedeutet genauer gesagt, dass die Menge und Art des registrierten Materials versteuert wird, und nicht der tatsächlich hergestellte Alkohol. Pro Jahr dürfen Abfindungsbrennereien nach Ausbeutesatz höchstens 50 l reinen Alkohol erzeugen. Diese Richtlinie wurde jedoch erst 1926 erlassen, sodass manche ältere Destillerien nach wie vor die alte Menge von jährlich 300 l erreichen dürfen. Hieran angelehnt gibt es noch die sogenannte Abschnittsbrennerei. Hierbei handelt es sich oft um eine Obstbrennerei, die ihr Jahreskontingent beliebig in einem Abschnitt von je zehn Jahren nutzen darf. Es liegt für Abschnittsbrennereien also eine Höchstmenge von 500 bis 3.000 l vor. Gemeint sind fast ausschließlich Kleinbrennereien und Obstbrennereien aus den südlichen Gefilden der Bundesrepublik (Bayern, Baden-Württemberg). Schätzungen gehen davon aus, dass es insgesamt es in Deutschland zwischen 20.000 und 29.000 Abfindungsbrennereien gibt.
In Fachkreisen nennt man die Abfindungsbrennerei auch Stoffbesitzer, wobei es einen wichtigen Unterschied zu bemerken gibt: Stoffbesitzer destillieren den Rohstoff nicht selbst da sie keinen eigenen Brennapparat besitzen. Sie liefern ihn zur Destillation an Dritte. Im Durchschnitt lassen pro Jahr zwischen 100.000 und 200.000 Personen als Stoffbesitzer ihr Obst destillieren. Entscheidend für den Erhalt eines Brennrechtes als Abfindungsbrennerei ist laut Branntweinmonopolgesetz das Bewirtschaften einer vorgeschriebenen Mindest-Fläche, die ein Viertel der Existenzgrundlage ausmachen muss. Außerdem kommt für die Destillation eigenes Obst zum Tragen.