2. Strikte Kontrollen
Wie der ebenfalls von den Franzosen patentierte Cognac unterliegt die Champagner-Herstellung etlichen Vorschriften. Sie beziehen sich nicht nur auf den Produktionsstandort, sondern auch auf die Vorgehensweise. So wird ein hochwertiger Champagner immer mittels Flaschengärung statt Tankgärung gewonnen. Diese zweite, auf die alkoholische Gärung folgende Ruhephase zur Fermentation mit Hefe in versiegelten Flaschen liefert die Kohlensäure. Auf das Gären nach der Champagner-Methode folgen das Rütteln, das Degorgieren und die Dosage. Nach diesen Arbeitsschritten werden die verkorkten Champagnerflaschen auf den Markt geschickt.
3. Rebsorten
Nur drei zugelassene Rebsorten finden ihren Weg in die Herstellung von Champagner. Zu den Rotweinsorten Pinot Noir (Spätburgunder) und Pinot Meunier gesellt sich die Weißweinsorte Chardonnay. Meist umfasst eine Cuvée (Assemblage, Verschnitt) alle drei Traubensorten, doch auch zwei reichen aus. In seltenen Fällen wie beim Blanc de Blancs Champagner kommt sogar nur eine Rebsorte (Chardonnay) zum Einsatz.