Die Rum Zuckerung: ein heikles Thema
Eigentlich sollte Rum nicht gezuckert werden. Vor allem die neuen Richtlinien innerhalb der EU sind strikt, weshalb einige Hersteller ihre Produkte beispielsweise in Frankreich aufgrund des zu hohen Zuckergehaltes nicht mehr als Rum bezeichnen dürfen. Auf dem Papier steht eines, aber die Realität sieht leider anders aus. So hat sich die Zuckerung von Rum eingebürgert und ist den Kunden meist gar nicht bewusst. So gibt es z. B. Betriebe, die Destillate von Dritten in großen Mengen aufkaufen, mit Zuckerkülör färben oder süßen und anschließend umverpackt auf den europäischen Markt bringen.
Dass dies möglich ist und oft unentdeckt bleibt, liegt an einer Tatsache: Es gibt keine einheitliche Definition, was Rum zu Rum macht. Zu viele Länder mischen mit und zu viele Details der Rum Herstellung unterscheiden sich. Die Europäische Union besitzt mit die strengsten Vorschriften. Nach dem Brennen muss ein Mindestalkoholgehalt vorliegen, und es darf nur durch eine Lagerung im Holzfass und zum Färben durch die Zugabe von Zuckercouleur Einfluss auf den Rum ausgeübt werden. Eine Zuckerung zum Nachsüßen von Rum ist hingegen untersagt. Lediglich der geringe Restanteil an natürlich vorhandenem Zucker sollte enthalten sein. Die Lage ist jedoch die: Die Produktion von Rum findet nur in seltenen Fällen in einem europäischen Land statt. Umso mehr Freiheiten nehmen sich manche Brennereien. Es verhält sich mit der mangelnden Transparenz ebenso wie mit den Altersangaben, denn nicht jeder Rum umfasst ausschließlich Destillate, die so lang wie im Produkttitel/auf dem Label angegeben reifen durften. Der Zucker im Rum wird meist verschwiegen, obwohl man ihn manchmal herausschmeckt.