Zu den gängigsten Regulationen für Rum gehört der vorgeschriebene Mindestalkohol. Er muss bei 37,5 % vol. (also Volumenprozent) liegen. Alles, was darunter liegt, klassifiziert man als eine Spirituose auf der Basis von Rum/Spirituose auf Rumbasis, als Rumlikör, als Punch au Rhum oder als Elixir. Viele der Produkte, die in diese Kategorie fallen, sind zusätzlich aromatisiert. Dafür hat sich seit neustem der Begriff Spiced Spirituose auf Rum-Basis eingebürgert, der innerhalb der EU den internationalen Begriff Spiced Rum ablöst. Das trifft je nach Produkt auch dann zu, wenn die Trinkstärke über dem Minimum liegt. Es gibt jedoch Unterschiede bei den Rum-Arten, beispielsweise den hohen Mindestzuckergehalt von 100 g/l bei Likör. Wird statt natürlichen oder künstlichen Aromen wie Früchten und Gewürzen Alkohol beigefügt, dann handelt es sich um einen sogenannten Rum-Verschnitt. Es gibt übrigens auch hochprozentigen Rum: Overproof Rum wird mit einem Alkoholgehalt von über 57,15 % angeboten.