Jugendschutz

Verantwortungsbewusster Umgang mit Alkohol: Wir achten auf den Jugendschutz

Uns geht es nicht einfach nur darum, so viele Spirituosen wie möglich anzubieten und damit alle Geschmacksvorlieben und Preisklassen abzudecken. Als Online-Spirituosenversand sind uns Themen wie die Suchthilfe und der Jungendschutz wichtig. Wie drückt sich das aus?

Jugendschutz konsequent durchsetzen: Gesetz ist Gesetz

Im Offline-Bereich geht das alles ganz einfach: Wer Alkohol kaufen oder an der Bar bestellen will, der muss einen Beweis vorlegen, dass er mindestens 18 Jahre alt ist. In der Regel ist das der Personalausweis oder Pass oder auch der Führerschein. Hier zu betrügen ist schwer, obwohl manche Teenager sich mit allerlei Tricks ihren Weg in die Disco oder einen Drink "ermogeln". Aber wie sieht das mit dem Alkohol online kaufen aus? Wie stellt ein Spirituosenversand sicher, dass jeder Kunde volljährig ist? Wir verwenden dazu gleich mehrere Methoden und erklären dir hier einmal, wie das funktioniert.

Alterscheck: so funktioniert der Jugendschutz bei Rum&Co

Willst Du bei uns Spirituosen kaufen, hast Du zwei Möglichkeiten, die Bestellung abzuschließen: Entweder bestellst Du als Gast ohne ein Registrieren, oder Du meldest dich bei uns als Kunde an und richtest ein Kundenkonto ein, dass Du samt Anmelde-Details bei jedem Kauf erneut verwenden kannst. Wenn Du dich für diese zweite Option entscheidest, dann wird das Jugendschutzgesetz gleich hier umgesetzt. Du musst einmal beweisen, dass Du volljährig bist. Diese Daten speichern wir für die Zukunft. Willst Du hingegen als Gast unangemeldet Spirituosen bei Rum&Co kaufen, bitten wir dich jedes Mal um diese Angabe. Die Kosten hierfür tragen wir. Schließlich ist der Jugendschutz nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern hat auch aus moralischer Sicht eine hohe Priorität für uns.

Genau deshalb haben wir uns gedacht: Bei der Einrichtung eines Kundenkontos musst du nur ein einziges Mal deine Volljährigkeit beweisen. Eine Veränderung im Shop sorgt für noch mehr Verantwortungsbewusstsein. Ab sofort ist die Altersverifizierung in den Kaufprozess eingebaut. Auf diese Veränderung sind wir stolz, denn sie macht sowohl den Kunden als auch uns das Leben leichter und stellt dabei sicher, dass wir Jugendliche vor dem unbefugten Kauf und Konsum von Alkohol schützen.

Jugendschutz

Alterscheck bei Rum&Co für optimalen Jugendschutz - zwei einfache Varianten

Wir haben ein schnelles, einfaches und zuverlässiges Verfahren in unseren Spirituosen Online-Shop integriert, das den Jugendschutz beim Alkoholkauf sicherstellt. Dabei haben wir im Grunde zwei Varianten; Ausweis-Check oder über die Schufa-Auskunft.

1) Ausweis-Check: Du kannst einfach die vorgegebene Prüfnummer deines Personalausweis oder deines Reisepasses oder deines EAufenthaltstitels eingeben und somit deine Volljährigkeit nachweisen. Das geht super schnell und ist i.d.R. innerhalb von 30 Sek. erledigt. Es werden natürlich keine pers. Daten gespeichert.

2) Schufa-Check: Das ist nur ein Alterscheck und keine Bonitätsprüfung! Du gibst lediglich deinen Namen und deine Adresse ein. Wir nutzen dann den Schufa Identitätscheck, der automatisch abläuft und uns nur eine Information liefert, auf die es ankommt: ob Du volljährig bist oder nicht. Andere Angaben zu deiner Person erhält Rum&Co nicht, also wird deine Privatsphäre geschützt. Der Datenschutz liegt uns nämlich auch am Herzen. Der Identitätscheck mithilfe der Schufa ist zu 100 % sicher und läuft so fix ab, dass Du ungestört deine Bestellung abgeben kannst.

Postbote

Dreimal ist noch besser als zweimal, oder? Das finden wir auch, und daher hört bei uns der Jugendschutz nicht bei der Anmeldung und beim Bestellvorgang auf. Wenn die Lieferung bei dir ankommt, bitten wir dich nämlich noch ein letztes Mal um eine Identitäts- bzw. Altersbestätigung, um auf Nummer sicher zu gehen. So wird jedes Mal eine Alterssichtprüfung bei der Zustellung des Paketes durchgeführt. Halte also deinen Personalausweis bereit. Du kannst auch eine andere Person bevollmächtigen oder eine Postfiliale als Abgabeort nennen. Auch in diesen Fällen verifizieren wir vor der Abgabe, dass Du nicht minderjährig bist.

Jugendschutz

Jugendliche vor Alkoholmissbrauch schützen: das deutsche Jugendschutzgesetz

Das Jugendschutzgesetz in Deutschland, mit JuSchG abgekürzt, soll Kinder und Jugendliche in den Medien sowie in der Öffentlichkeit schützen. Der erste Vorläufer dieses Bundesgesetzes trat bereits 1952 in Kraft, und seitdem wurde es erweitert. Die Regelungen betreffen nicht nur den Verzehr und die Abgabe von Tabakwaren und alkoholischen Getränken, sondern u. a. auch den Aufenthalt an öffentlichen Orten, den Verkauf von Video- und Computerspielen und Filmen sowie weitere Belange.

Grundsätzlich darf man laut JuSchG an Kinder und Jugendliche keine "branntweinhaltigen Getränke" oder Lebensmittel, welche Branntwein in bedenklichen Mengen beinhalten, abgeben. Dasselbe gilt für deren Konsum (§ 9 Abs. 1 Satz 1.). Darüber hinaus gibt es noch die folgende Regelung: "Andere alkoholische Getränke" darf man nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgeben oder deren Konsum erlauben. Der Oberbegriff "branntweinhaltige Getränke" (bei uns meist Spirituosen genannt) bezieht sich auf alle alkoholischen Getränke, die man durch eine alkoholische Destillation produziert. Gemeint sind z. B. Rum, Vodka, Whisky, Gin, Likör, Obstbrand und Tequila. Der Sammelbegriff "andere alkoholische Getränke" umfasst Produkte einer alkoholischen Gärung wie u. a. Wein, Schaumwein, Bier, Apfelwein und Honigwein.

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